
Mietrechtsreform beschlossen: Das sind die wichtigsten Änderungen für Vermieter
Achtung, Neuerungen! Die Regierungskoalition in Berlin hat sich auf eine umfassende Mietrechtsreform verständigt. Hintergrund sind die vor allem in großen Ballungsräumen weiter deutlich steigenden Mietpreise. Das betrifft auch unsere Kundinnen und Kunden, nicht wenige von ihnen sind Vermieter. Zu beachten sind vor allem fünf wichtige Änderungen:
1. Indexmieten sollen maximal um 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Fällt die Inflation mal höher aus, darf das nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.
2. Die Regelungen für Möbilierungszuschläge werden verschärft. Der Möbilierungszuschlag muss künftig transparent im Mietvertrag ausgewiesen werden, außerdem darf er fünf Prozent der Nettokaltmiete bzw. des Zeitwerts der Möbel nicht übersteigen.
3. Es wird schwerer, durch Kurzzeitmietverträge die
Mietpreisbremse zu umgehen. Vermieter werden Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten künftig aufwendig begründen müssen.
4. Die Schonfrist-Regelung wird mieterfreundlicher. Begleicht der Mieter einen Mietrückstand, wird künftig auch eine möglicherweise erfolgte ordentliche Kündigung aufgehoben. Allerdings nur einmalig.
5. Vermieter können durch die Reform Modernisierungskosten von 20.000 Euro pro Wohnung mit einem vereinfachten Verfahren auf die Miete umlegen. Bisher lag die Grenze dafür bei 10.000 Euro.






