Nießbrauch
Ein umfassendes Nutzungsrecht. Wer den Nießbrauch an einer Immobilie hat, darf diese bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten, obwohl ihm die Immobilie (z. B. nach einer Schenkung an die Kinder) rechtlich nicht mehr gehört.
Ein umfassendes Nutzungsrecht. Wer den Nießbrauch an einer Immobilie hat, darf diese bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten, obwohl ihm die Immobilie (z. B. nach einer Schenkung an die Kinder) rechtlich nicht mehr gehört.