Vorkaufsrecht
Das gesetzliche oder vertragliche Recht einer Person oder Institution, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, die bereits mit einem anderen Käufer vereinbart wurden.
Das gesetzliche oder vertragliche Recht einer Person oder Institution, eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, die bereits mit einem anderen Käufer vereinbart wurden.